Ahnenpass
Der Ahnenpass wurde seit 1933 vom Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands herausgegeben.
Er enthielt Vordrucke zur Bescheinigung von Geburt, Taufe, Heirat und Tod des Inhabers und seiner Vorfahren bis zur 4. Generation (Ururgroßeltern) nach Vorlage entsprechender Urkunden. Der Nachweis der arischen Abstammung bis zu den Großeltern war in der Zeit des Nationalsozialismus durch verschiedene Gesetze (Nürnberger Gesetze, Berufsbeamtengesetz) vorgeschrieben. Der Ahnenpass stellte eine Verfahrensvereinfachung an Stelle der Vorlage einzelner Urkunden dar, er war somit kein Pflichtdokument.