Die Stammtafel
Eine Stammtafel ist ein Ausschnitt aus der Nachfahrentafel, der nur die Träger des gleichen Familiennamens und deren Ehepartner umfasst, wobei ein stringentes Durchalten dieser Regel, zum Beispiel aufgrund von Namensänderungen, Adoption, ausländischem Namensrecht und anderem, nicht immer möglich ist.
Die Stammtafel hat gegenüber der Stammliste den Vorteil der größeren Übersichtlichkeit, wird jedoch mit dem Anwachsen der betrachteten Familie ebenfalls schnell unhandlich. Ihr entscheidender Nachteil ist, dass sie einen Stand der Forschung festhält, in den Nachträge und Erweiterungen kaum noch einzuarbeiten sind. Selbst bei der Nutzung elektronischer Medien ergeben sich massive Formatierungsprobleme, die ohne größeren Aufwand nur durch das Zurückgehen auf Datenbanken und die virtuelle Neuberechnung der Tafel bei jedem Aufruf gelöst werden können – was aber im Grundsatz wiederum nichts anderes als die Abspeicherung als Liste bedeutet.
Bei beiden Darstellungsformen wird der älteste Vorfahre, der Stammvater, die Stammmutter oder die Stammeltern, oben angebracht, im Gegensatz zum Stammbaum, der ihn oder sie an der Wurzel sieht. Nach unten folgen die weiteren Generationen in geschlossenen Reihen, waagerecht beim Stammbaum, senkrecht bei der Stammliste. Bei der Stammtafel werden die Kinder einer Person unter einer Klammer zusammengefasst.
Umgangssprachliche Begriffe, wie Familienstammbaum, wenn eine Ahnentafel gemeint ist, sind zwar unter Laien und Hundezüchtern weit verbreitet, entsprechen aber nicht der Fachterminologie der Genealogie.
Im Rechtswesen werden die oft nur drei oder vier Generationen umfassenden Nachkommentafeln als Erbspiegel bezeichnet.
In Nachschlagewerken ist der Familienname Sortierkriterium und somit die Stammtafel bzw. Stammliste die natürliche Darstellungsform, ebenso in Familiengeschichten. Nachkommentafeln und Nachkommenlisten herrschen hingegen in Monographien vor, die einer bestimmten Person und deren Nachkommen gewidmet sind.