Bürgerliche Wappen sind Wappen von Bürgern, die keinen Adelstitel oder ähnliches besitzen. Es wird der (geschlossene) Stechhelm und der Wulst genutzt. Beispiel: Martin Luther.
Das Adelswappen ist ein Wappen, welches adligen Familien zugehört. Seit 1450 darf das Adelswappen als einziges einen Bügel- oder Spangenhelm tragen. Heute benutzt man auch oft eine Krone. Die Rangkronen bestimmen den Adelsgrad. Man unterscheidet ein einfaches Adelswappen und ein doppeltes Adelswappen. Beispiele: Otto von Bismarck (einfach), von Beneckendorf und von Hindenburg (doppelt).
Das Allianzwappen (Ehewappen, Heiratswappen) entstehen bei Verbindungen zweier Wappen, zum Beispiel durch Heirat von Wappentragenden Adligen oder Städten, um ihre Zusammengehörigkeit zu symbolisieren. Beispiel: Essen. Das Bayerische und das Baden-Württembergische sind ein Konglomerat aus verschiedenen Wappen.
In Stadtwappen befinden sich gewöhnlich keine Helme oder ähnliche Zusätze, jedoch oft Mauerkronen. Fast jede Stadt besitzt ein Stadtwappen (kommunale Heraldik).
Staatswappen sind die Wappen von Nationen. Sie können alles Erdenkliche beinhalten, sogar zwei Kronen gleichzeitig (Bsp. Luxemburg).
Ähnlich sind die Landeswappen, die den einzelnen Bundesländern gehören. Viele besitzen Schildhalter, d.h. Figuren, die das eigentliche Wappen halten. Zusammen mit dem eigentlichen Wappenschild, der Helmzier (z.B. eine Krone) bilden sie das vollständige Wappen. Fast jede Nation besitzt ein Staatswappen. Einige wenige, (Frankreich, einige ehem. franz. Kolonien) verwenden kein Wappen im eigentlichen Sinn, sondern ein Staatssiegel. In einigen wenigen Ländern, z.B. den Vereinigten Staaten von Amerika, führen staatliche Organisationen kreisrunde Symbole anstatt eines Wappens (z.B. Adler mit gekreuzten Pfeilen).
Sprechende Wappen (Redende Wappen) sind Wappen, deren Darstellungen auf den Namen des Trägers Bezug nehmen.
Weitere Wappenarten
Familien-, Territorial-, Herrschafts-, Geschlechts-, Zunft-, Haus-, Kirchen-, Kloster-, Vereins- und Amtswappen.